Umzug trotz Corona: So klappt dein Vorhaben garantiert!
Endlich war es soweit: Nach langer Suche, Planung und mit viel Vorfreude hast du endlich eine neue Wohnung gefunden und bist bereit, ein neues Kapitel in deinem Leben aufzuschlagen – und dann kam Corona.
Das Virus fegt über die ganze Welt und stürzt auch Deutschland in eine echte Krise. Wer in dieser Phase einen Umzug plant, stellt sich also zurecht noch mehr Fragen, als ohnehin schon.
Wie beeinflusst Corona meinen Umzug? Was ist noch erlaubt?
Eine passende Wohnung zu finden ist in den deutschen Städten ohnehin nicht mehr so einfach und erfordert eine ordentliche Portion Geduld. Ist die Traumwohnung einmal gefunden, hört die Arbeit aber noch längst nicht auf. Ganz im Gegenteil: Jetzt geht es ans Eingemachte, denn ein gesamter Haushalt – wenn nicht gar zwei – werden neu strukturiert bzw. zusammengelegt.
Nun gelten Dank Corona-Krise im ganzen Land aber strenge Regelungen, Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote, die das Thema Umzug zusätzlich verkomplizieren.
Was bedeutet Corona also für den geplanten Umzug und inwiefern darf und muss überhaupt umgezogen werden?
Eines ist klar: Covid 19 ist für jeden Mieter und Vermieter ein echtes Thema, dem man sich individuell widmen muss. Gefühlt täglich treten neue Regelungen in Kraft, die sich zu allem Überfluss noch je Bundesland unterscheiden. Einen Überblick zu behalten fällt damit denkbar schwer.
Dieser Beitrag erklärt dir, wie sich die Beschränkungen auf dein Vorhaben auswirken und wie du deinen Umzug trotz Corona mit Bravour meistern wirst.
Umzüge bleiben trotz Ausgangsbeschränkung erlaubt
Auch während den strengen Ausgangsbeschränkungen in Deutschland gibt es kein grundsätzliches Verbot für Umzüge, solang diese innerhalb der Bundesrepublik erfolgen (Stand 03.04.20). Bei einem Umzug ins Ausland können durchaus andere Regeln durch das jeweilige Zielland gelten.
Wenn du dir also innerhalb von Deutschland eine neue Bleibe gesucht hast und dort in nächster Zeit einziehen willst, ist das gar kein Problem. Dein Mietvertrag bleibt, wie er ist.
Wichtig ist nur, dass die umziehende Person in der entsprechenden Zeit nicht unter Quarantäne steht. Es gilt: Wer unter Quarantäne steht, darf die Wohnung nicht verlassen. Das ist Sinn und Zweck einer Quarantäne. Ein Auszug wird somit schwierig und ist verboten.
Eine Ausnahme von dieser Regelung kann es geben, wenn vom Gesundheitsamt eine ausdrückliche Erlaubnis zum Auszug erteilt wurde. Ist dies nicht der Fall, heißt es: Mit altem und neuen Vermieter einen neuen Umzugstermin vereinbaren und erst einmal zu Hause bleiben.
Muss ich meinen Umzug wegen Corona verschieben?
Die Mietverträge bleiben von Covid unberührt, genauso wie die darin vertraglich geregelten Fristen.
Du musst deinen Umzug also nicht verschieben. Dennoch ist es ratsam, sich so schnell wie möglich mit dem zukünftigen Vermieter in abzustimmen und sich den geplanten Ablaufs noch einmal gegenseitig zu bestätigen. Es gibt nämlich noch einen weiteren Grund, der deinen Umzug in die Ferne rücken lässt:
Schlimmstenfalls sind nämlich die Vormieter deiner neuen Wohnung vom Virus betroffen und können daher nicht pünktlich ausziehen. Damit verändert sich auch dein Umzugstermin. Daran kannst du auch nichts ändern. Die gute Nachricht ist: Ziehst du später in deine neue Wohnung ein, verringert sich entsprechend die Miete im ersten Monat.
Muss ich trotz Covid-Infektion umziehen?
Nein. Bist du selbst nachweisbar von einer Covid-Infektion betroffen, kann dein Vermieter nicht von dir verlangen, dass du die Wohnung räumst. Du darfst und musst also in deiner alten Wohnung bleiben, bis du wieder gesund und aus der folgenden Quarantäne (2 Wochen nach Symptomfreiheit) entlassen bist. Dagegen können Vermieter und die neuen Mieter auch nichts machen. Im Vollstreckungsrecht ist nämlich geregelt: Gesundheit geht vor dem Räumungsinteresse des Eigentümers.
Nähere Informationen zum Mieterschutz in Zeiten von Corona findest du unter anderem beim Deutschen Mieterbund und beim Berliner Mieterverein.
Umzug trotz Corona: Wer darf helfen?
Niemand bewältigt einen Umzug gerne alleine. Die nächste Frage, die dich beim Umzug interessieren wird ist also jene nach den erlaubten Umzugshelfern.
Wer darf mir trotz Kontaktsperre bei meinem Umzug helfen?
Laut Beschluss ist das Helfen anderer Personen während der Kontaktsperre weiterhin erlaubt. Ob das Helfen bei einem Umzug bei diesem Beschluss inbegriffen ist, entscheidet jedes Bundesland für sich.
Inwieweit sich die Kontaktsperre und das Helfen bei einem Umzug in die Quere kommen, ist regional also sehr unterschiedlich. Im Zweifel gilt es sowohl, sich bei der zuständigen Behörde des ursprünglichen Wohnortes als auch bei jener des neuen Wohnortes (sofern diese beiden variieren) zu erkundigen, was zu beachten ist.
Laut ADAC ist es in Berlin beispielsweise allen Familienmitgliedern und Freunden untersagt, als Helfer bei einem Umzug mitzuwirken, wenn diese nicht im selben Haushalt wohnen. In Brandenburg und Bayern sieht es ähnlich aus.
Auch in Sachsen und dem Saarland darf man nur allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes umziehen.
Weniger streng sieht die Sache in Nordrhein-Westfalen und Hamburg aus. Diese beiden Bundesländer gehen mit den Regelungen für Umzüge entspannter um. Hilfe von Familie und Freunden ist beim Umzug weiterhin erlaubt – auch, wenn diese in einem anderen Haushalt leben. Lediglich die Zahl der Umzugshelfer soll klein gehalten und die Abstandsregelung gewissenhaft eingehalten werden.
Familienangehörige, Freunde und Nachbarn, die nicht im Haushalt leben, scheiden als Umzugshelfer also sehr oft aus. Personen, die alleine wohnen, haben es in den meisten Bundesländern also schwer, private Unterstützung zu finden.
Ausnahmeregelungen für Umzüge sind derzeit nicht vorgesehen. Bei einem Umzug während der Corona-Krise sind immer die Regelungen beider Orte, also Ursprungsort und Zielort, zu beachten. Zieht jemand in eine Region mit strengeren Regeln, kann es durchaus zu Problemen kommen. Deshalb ist es sehr wichtig, sich vorab dahingehend zu informieren.
– Umzugsunternehmen sind noch tätig
Die meisten Umzugsunternehmen dürfen weiterhin arbeiten. Viele davon werben derzeit sogar besonders stark mit ihrer hohen Kapazität und ihren Leistungen für Privatpersonen. Mit der Absage eines Umzugsunternehmens brauchst du somit eher nicht rechnen. Was aber durchaus passieren kann ist, dass du mit einer gewissen Wartezeit umgehen musst, falls du derzeit ein Umzugsunternehmen beauftragen möchtest.
– Auch Maler und Schreiner bleiben weiterhin verfügbar
Trotz der aktuellen Notsituation ist es Dienstleistern, wie Malern, Schreiner und Reinigungsunternehmen derzeit noch erlaubt, ihre Tätigkeiten aufzunehmen. Die Arbeiten sollten nur nicht von mehr als sechs Personen pro Ort ausgeführt werden. Falls zukünftig eine strenge Ausgangssperre verhängt wird, kann die Sache natürlich anders aussehen.
– Corona: Möbel einlagern erlaubt
Auch das Einlagern von Möbeln ist bis dato während der Corona-Krise in Deutschland weiterhin erlaubt. Wenn der Umzug also zum Beispiel verschoben wird oder du ganz allgemein deine Sachen lagern möchtest, darf weiterhin Lagerraum angemietet werden.
Wenn du auf der Suche nach einer sicheren Lagermöglichkeit in deinem Umkreis bist, wirf am besten einen Blick auf die Inserate auf unserer Seite. Hier wirst du bestimmt fündig!
Risiko einer Ansteckung mit Corona beim Umzug
Grundsätzlich ist das Ansteckungsrisiko mit Corona bei einem Umzug nicht anders, als bei anderen Aktivitäten. Wichtig ist, dass auch hier alle Hygieneregeln eingehalten werden. Das bedeutet:
- Kein Händeschütteln
- In die eigenen Armbeugen Husten und Niesen
- Nicht ins Gesicht fassen
- Abstand halten (mind. 1,5 Meter)
- Und regelmäßig Hände waschen
Auch das Desinfizieren der Fahrzeuge und das Tragen von Masken und Handschuhen ergibt bei einem Umzug durchaus Sinn – eine Pflicht ist es aber nicht.
Das “Abstand halten” beim Tragen von Möbeln ist aber leider oft nicht immer ideal umsetzbar, womit bei diesem Punkt das Risiko wieder steigt. Die restlichen Empfehlungen sollten aber einfach umsetzbar sein. Lass dich also nicht aufhalten und zieh in deine neuen vier Wände!
Corona: Lagerraum mieten und vermieten – ja, auch das geht!
Du musst aus deiner alten Wohnung raus und kannst die neue Bleibe noch nicht beziehen? Kein Problem:
Wir bieten dir auch während der Corona-Krise volles Angebot an privaten Lagermöglichkeiten in deiner Nähe – wie immer sicher und unkompliziert.
So kannst du dich entspannt darauf verlassen, dass deine Sachen sicher untergebracht sind, während du auf deinen großen Umzugstag wartest.
Wenn du umgekehrt mit deinem ungenutzten Lagerraum Geld verdienen möchtest, dann inseriere ganz einfach dein Angebot auf unserer Online-Plattform.
Ob Kellerraum, Garage, Regal oder Abstellkammer: Es gibt garantiert jemanden in der Nähe, der sich über dein Inserat freut. So kannst du dein Budget während der Corona-Krise ganz einfach aufbessern und einem Nachbarn eine Freude machen.
Mehr Infos dazu findest du natürlich auf unserer Website.
Wir wünschen dir viel Freude bei deinem Umzug!
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Sie haben alles sehr gut erklärt.
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