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21. August 2020

Garage vermieten: Alle Infos auf einen Blick

Wer seine Garage vermieten möchte, hat im Normalfall keine Probleme damit, einen passenden Mieter zu finden. Ganz im Gegenteil: Besonders in Großstädten, aber auch zunehmend in kleineren Gebieten sind Garagen und Stellplätze heute eine echte Mangelware. Deshalb sind sie heiß begehrt, denn: Trotz des Klimawandels besitzen heutzutage immer mehr Menschen ein eigenes Fahrzeug. Damit steigt auch die Nachfrage nach verfügbaren Garagen.

Doch bevor bei einer privaten Garagenvermietung die Kasse klingeln und sich das Geschäft tatsächlich rentiert, gilt es, einige Dinge zu beachten – denn für dich als Vermieter gelten einige Rechte und Pflichten, über die du vorab Bescheid wissen solltest.

Ich möchte meine Garage vermieten! Was muss ich beachten?

Wir erklären dir in diesem Beitrag, worauf du bei der Vermietung der Garage achten musst und wie du sie in drei einfachen Schritten ganz unkompliziert an den Mann oder an die Frau bringst!

Garage vermieten

Die eigene Garage privat vermieten lohnt sich definitiv

Vor allem in Großstädten ist Parkraum sehr gefragt. Eine Großzahl an Fahrzeugbesitzern ist dazu bereit, einiges an Geld dafür zu bezahlen, um sich die oft unendlich lange Parkplatzsuche zu ersparen. Lieber möchten sie ganz einfach auf ihren Stellplatz fahren und ihr Auto oder Motorrad sicher untergebracht wissen. Auch saisonal oder noch längerfristiger werden viele Fahrzeuge in angemieteten Garagen untergestellt. 

Wir alle kennen diese Sommer-Winterauto-Variante, bei der das Fahrzeug den Großteil des Jahres in einer Garage oder ähnlichem steht. Und es sieht nicht so aus, als würde sich die Anzahl zugelassener PKWs oder Motorräder in den nächsten Jahren schmälern – ganz im Gegenteil. Sie nimmt trotz Umweltinitiativen signifikant zu. 

So finden in manchen Wohngebieten wahre Kämpfe um eine Parkmöglichkeit statt. Daher entscheiden sich viele Fahrzeughalter dafür, eine Garage oder einen Stellplatz in einer gewissen Gegend zu mieten oder sogar zu kaufen. 

Stellplatz oder Garage als Kapitalanlage

Dank der genannten steigenden Nachfrage nach Parkmöglichkeiten ist der Nutzen einer eigenen Garage definitiv nicht von der Hand zu weisen. Das Vermieten einer Garage ist längst eine beliebte und durchaus lukrative Kapitalanlage. Anschaffungs- und Instandhaltungskosten halten sich im Vergleich zu anderen Immobilien in Grenzen und auch das Mietrecht ist für beide Parteien einfach gestrickt. 

Noch besser ist natürlich, bereits eine eigenen unbenutzte Garage zu besitzen, die halbwegs gut instand gehalten ist, und diese an Menschen zu vermieten, die dringend eine solche benötigen. 

Und der Königsweg dabei wäre, diese eigene Garage nicht über teure Portale oder über Makler zu vermitteln, sondern ganz einfach selbst – zum Beispiel über beliebte Online-Plattformen, wie kawaloo. 

No-Go: Garage als Keller oder Schrottlager verboten 

Garage vermieten

Wichtige Anmerkung: Als Lagerraum oder Schrottlager eignet sich eine Garage nicht nur schlecht. Sie darf rechtlich auch nicht dafür genutzt werden. Der Grund ist: Eine Garage zählt aus rechtlicher Sicht nicht als Wohnfläche, sondern als Nutzfläche. Flächenmäßig bietet eine solche definitiv allerhand zusätzlichen Stauraum – dennoch ist es verboten gewisse Dinge darin zu lagern.

Aus diesem Grund ist eine Garage nicht als zusätzlicher Abstellraum zu sehen, sondern als das, was sie ist: ein Abstellort für Fahrzeuge. Begründet ist dieses Verbot vor allem durch Brandschutzverordnungen. 

Darin lagern darf man Fahrzeuge und dazugehörige Gegenstände, wie Reifen, Ersatzteile, Kindersitze, Fahrräder und bis zu 20 Liter Benzin, wenn dieser sich in einem dicht verschlossenen Behälter befindet. 

Diese gesetzlichen Regelungen treten auch dann in Kraft, wenn der Vermieter der Garage eine andere Erlaubnis ausspricht. 

Garage vermieten: Steuer

Man könnte meinen, dass es steuerlich nicht darauf ankäme, ob man eine Wohnung oder eine Garage mietet. Falsch gedacht, denn der steuerliche Unterschied kann gewaltig sein. 

Grundsätzlich müssen alle Einkünfte versteuert werden.

Wie auch bei der Vermietung einer Wohnung muss eine Garagen-, Lagerraum-, oder Stellplatzvermietung versteuert werden. Dies geschieht über die Steuererklärung im Rahmen der Anlage V. An dieser Stelle tragen Vermieter ihre Einkünfte ein und ziehen entsprechende Aufwendungen (z.B. Renovierungskosten) ab. Nur auf die übrigen Einkünfte wird eine Steuer fällig.

Eigentlich ganz einfach, wäre da nicht die Umsatzsteuer. 

Garage vermieten: Umsatzsteuer 

In manchen Fällen muss bei der Vermietung einer Garage Umsatzsteuer entrichtet werden. Generell ist die Vermietung von Grundstücken und Wohnungen umsatzsteuerfrei – wie bei allem gibt es aber auch hier Ausnahmen. Wird eine Garage vermietet, ohne dass diese zu einer Wohnung gehört, dann zählt dies als Geschäftsraumvermietung und unterliegt damit der Umsatzsteuerpflicht (19%). 

Wenn du aber Wohnung und Garage gleichzeitig vermietest, dann muss keine Umsatzsteuer abgeführt werden. 

Garage vermieten: Mietvertrag und Miethöhe

Garagenvermietung: Mietvertrag empfehlenswert!

Auch wenn eine mündliche Vereinbarung genauso rechtens ist wie eine schriftliche, ist ein Mietvertrag in schriftlicher Form definitiv die bessere Variante. Im Nachhinein ist es nämlich immer schwer nachzuweisen, was vereinbart wurde. 

Ein Mietvertrag ist zwar keine Pflicht, wenn du deine Garage vermieten möchtest – dennoch empfehlen wir dir einen solchen unbedingt. So sind die Fronten geklärt und alle Parteien haben ein gutes Gefühl. 

Eine offizielle Vorlage für deinen Garagen-Mietvertrag findest du hier zum downloaden. Diese ist anwaltlich geprüft – du musst sie also nur noch ergänzen, ausdrucken und unterschreiben (lassen). 

Garagenvermietung muss kein Bürokratiemonster sein. Über kawaloo läuft alles unkompliziert, digital und sicher. 

Inseriere hier deine Garage oder deinen Stellplatz. 

Garage vermieten: Einnahmen und Mietpreis

Wegen der steigenden Nachfrage sind einige Garagenvermieter dazu übergegangen, wahre Wucherpreise für ihre Garagen und Stellplätze zu verlangen. Rechtlich ist der Sache auch nicht wirklich ein Limit gesetzt. Es ist nicht vorgeschrieben, wie hoch oder niedrig der Preis für eine Garage sein soll oder darf. Dennoch sollte sich der Mietpreis schon an den marktüblichen Preisen orientieren. So empfiehlt sich auf jeden Fall eine Vorab-Recherche, um vor der Festlegung des Preises herauszufinden, was gemäß der Lage, Größe und Ausstattung angebracht ist. 

Garage vermieten

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